Nach einer langen Zeit mit diversen Einschränkungen in allen Lebensbereichen, soll es nun schrittweise wieder ein Stück. Richtung „Normalität“gehen. Dies gilt auch für den organisierten Sport.
Leider ist diesbezüglich erst wenig vorgesehen. Wir haben die Optionen geprüft, uns beraten und aktuell folgenden Beschluss gefasst:
Ab sofort darf unter den Bestimmungen und Voraussetzungen der Landesregierung wieder Sport beim TSV Lindewitt ausgeübt werden.
Im nachfolgenden Link zur Homepage der Landesregierung SH FAQ Covid-19, sind die Regeln vereinfacht erläutert:
Die maßgeblichen Vorgaben der Landesverordnung sind bindend!
–Infolge dessen wird der Sportbetrieb ob sofort, im Rahmen der Vorgaben und Regeln wieder erlaubt !
–Die Sportanlage sind dementsprechend nur mit den bekannten Einschränkungen nutzbar.
– Kabinen und Duschen sind mit den Auflagen ebenfalls nutzbar
Nach eingehender Prüfung und Rücksprache kann die geplante ordentliche Mitgliederversammlung des TSV gemäß der neuen Landesverordnung zum Schutz der Corona-Pandemie in SH nach §6 Versammlungen unter gesonderten Auflagen durchgeführt werden.
An dieser Stelle weisen wir nochmals ausdrücklich auf die Bitte einer vorherigen Anmeldung hin, da die Personenzahl begrenzt ist. Außerdem wird vor Ort das tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben. Es wird selbstverständlich ein Hygienekonzept geben.
An alle November 2020
Mitglieder, Sparten- und Übungsleiter
des TSV Lindewitt e.V.
E I N L A
D U N G
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am
Mittwoch,
den 18.11.2020 um 19:30 Uhr in der Aula
der Schule
am Wald
Tagesordnung:
01.Begrüßung
und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02.Grußworte
der Gäste
03.Dringlichkeitsanträge
04.Bericht des Vorstandes
05.Bericht des Jugendausschusses
06.Kassenbericht
07.Bericht des
Kassenprüfers und Antrag auf Entlastung
08.Genehmigung
des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019
Aktuell sind keine Corona-Schutz-Maßnahmen für den Vereinssport mehr von der Landesregierung vorgegeben – wir empfehlen allerdings dringend die bekannten Schutzmaßnahmen weiterhin zu nutzen um sich selbst und alle Anderen eigenverantwortlich zu schützen.
Wir suchen engagierte Trainer/innen und Betreuer/innen für den Jugendbereich, insbesondere für die D -und C-Jugend, die den Verein unterstützen möchten und den Kindern Technik, Taktik und Spaß am Fußball vermitteln können.
Wir und die Kinder freuen sich auf viele Anfragen!
Bei Interesse melde Dich bei Oliver Fust unter der Email fust.schafflund@t-online.de
Als weiter Auswirkung der Coronakrise wurde am 04.05.20 unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften durchgeführten Vorstandsitzung beschlossen die geplante Mitgliederversammlung vom 17.06.20 in die zweite Jahreshälfte 2020 zu verschieben. Versammlungen in diesem Ausmaß sind zurzeit noch nicht erlaubt und auch wir sind der Überzeugung, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Versammlung nicht möglich ist.
Vereine können die Durchführung von Mitgliederversammlungen
und sog. Umlaufverfahren im aktuellen Jahr erleichtert vornehmen. Dem Vorstand
wird ermöglicht, Vereinsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, Mitgliederrechte
„im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der
Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“ (Artikel 2 § 5 Abs. 2 COVInsAG).
Wir haben uns für eine Verschiebung entschieden und hoffen
noch in diesem Jahr eine ordnungsgemäße Versammlung durchzuführen.
Es standen auch Wahlen an. Auch hierzu hat sich die
Bundesregierung Gedanken gemacht.
Um die betroffenen Vereine in die Lage zu versetzen, auch
bei Versammlungsbeschränkungen handlungsfähig zu bleiben, wurde nun durch die
Bundesregierung geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem
Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen oder ein Nachfolger gewählt
wird (Artikel 2 § 5 Abs. 1 COVInsAG).
Alle zur Wahl stehenden Personen haben ihre Bereitschaft
erklärt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung weiterzumachen.
Wenn es wieder möglich ist eine ordnungsgemäße Versammlung
durchzuführen, werden wir euch rechtzeitig über die gewohnten Medien (Homepage,
facebook und HGV Blatt) darüber informieren.
Update! Ab dem 10.08.2020 dürfen die Umkleidekabinen und Sanitäreinrichtungen der Halle Lindewitt und Großenwiehe wieder in vollem Umfang zweckdienlich genutzt werden. Die Hygieneregeln sind selbstverständlich weiterhin einzuhalten. (Stand 29.07.2020)
Achtung : Für jegliche Indooraktivität sind Teilnehmer Listen zu führen, damit im schlimmsten Falle eine Neuinfektion zurückverfolgt werden könnte!
“ Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt worden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen. Für die vereinsgebundene Sportausübung gelten nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 aber auch die Empfehlungen des DOSB oder von einzelnen Sportfachverbänden, soweit jeweils vorhanden, die zu beachten sind. “ Quelle siehe nachstehend:
Nach Gesprächen mit den Bürgermeistern der Gemeinde Großenwiehe und Lindewitt, sowie der Schulleiterin Frau Hinrichs, gibt es neue Vorgaben zur Sporthallennutzung.
Die
Sporthallen dürfen erst ab dem 25.05.20 genutzt werden. Das hat damit
zu tun, dass der Reinigungsrhytmus neu abgestimmt und geändert werden
muss.
Es dürfen keine Sportgeräte aus der Halle genutzt werden. Dieses gilt auch für das Kinderturnen.
Ausnahme sind spezielle Trainingsgeräte z.B. Tischtennis, Judo.
Der
Aufwand alles zu reinigen, was genutzt wird, ist zu groß. Also bitte
die benötigten Sportgeräte von zu Hause mitbringen und dann wieder
mitnehmen.
Diese Vorgaben gelten zunächst bis zu den Sommerferien.
Oben finden sich die geänderte Anweisung für Trainer und Übungsleiter (Änderung rot markiert)
Bitte
haltet euch an die Vorgaben. Uns ist bewusst, dass ihr euren Sport zur
Zeit nicht so ausüben könnt, wie vor der Pandemie. Also seid kreativ.
Achtung – die Halle der dänischen Schule in Großenwiehe steht leider bis auf weiteres nicht zur Verfügung!
Wie ihr vielleicht aus den Medien und per Mail mitbekommen
habt, sind unter gewissen Voraussetzungen einige Sportstätten für bestimmte
Sportarten wieder geöffnet.
Sofort nach dem die ersten Mitteilungen über die Öffnung von
Sportstätten bekannt wurden, bekamen wir Anfragen ob und wann man wieder
trainieren kann.
Uns ist bewusst, dass nach einer so langen Zeit mit Verzicht und Entbehrungen,
man sich nach Abwechslung, sportlichen Aktivitäten und sozialen Kontakten
sehnt.
Uns muss in dieser schwierigen Zeit aber immer noch bewusst sein, dass wir uns
noch mitten in der Krise befinden. Wer meint, dass mit den ersten Lockerungen
alles wieder normal weiter geht, liegt leider falsch.
In solchen Situationen wartet man von verantwortlichen Personen (Firmenchefs,
Politiker, Vorstände etc.) Entscheidungen und Vorgaben.
Wir haben gestern intensiv uns mit dem Thema Sportstättenöffnung befasst. Stand
gestern Abend (04.05.20) waren nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der
Gemeinde Lindewitt Herrn Krumbügel die
Sportstätten in Lindewitt noch nicht wieder geöffnet.
Die entscheidende Frage bei der Rückkehr in den Trainingsbetrieb ist, wie wir
sicherstellen können, dass die Vorgaben des Regierung bei der Durchführung der
Trainingseinheiten eingehalten werden können.
Es muss unter anderem gewährleistet sein, dass man sich regelmäßig die Hände
wäscht und desinfiziert. Dieses gestaltet sich schwierig, weil die Sporthallen,
Umkleidekabinen sowie Toiletten-und Waschräume geschlossen bleiben.
Die Abstandsregel ist ja sowieso immer gegenwärtig.
Um uns und allen Trainern und Übungsleitern, die letztendlich die Verantwortung
für die Einhaltung der Regeln haben, sich auf den Trainingsablauf vorzubereiten,
haben wir beschlossen den Trainingsbetrieb ab dem 20.05.20 unter den
gesetzlichen Voraussetzungen wieder freizugeben.
Das heißt, dass bis zum 20.05.20 es keine Freigabe für
Trainingseinheiten für Sportler des TSV Lindewitt gibt.
Nutzt die Zeit bitte um euch Gedanken zu machen, wie ihr euch und eure Trainingsgruppe schützen könnt. Desinfektionsmittel kann für die ersten Einheiten von euch gekauft werden und bei uns eingereicht werden.
Ab dem 20.05.2020 sind alle kontaktlosen Outdoor- und Indoorsportarten mit Auflagen- bzw. Einschränkungen gestattet. Wie genau dies bei den Indoorsportarten aussehen wird, steht noch nicht fest. Wir arbeiten gerade an der Umsetzung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Rechtzeitig vor dem genannten Tag bekommen alle Spartenleiter, Trainer und Übungsleiter eine Information mit Maßnahmen. Siehe hier auch die unten befindlichen Downloads (Update Stand 12.05.2020)
Ab dem 20.05.20 ist dann jedem Übungsleiter jeder Sparte freigestellt unter den gesetzlichen Vorgaben die Trainingseinheiten durchzuführen. Wenn ihr Fragen habt oder Hilfestellung bei der Durchführung eurer Trainingseinheiten benötigt, meldet euch bei uns.
Uns ist bewusst, dass es in einigen Sparten oder bei einigen Sportlern großes Unverständnis für unser Vorgehen gibt. Hier appellieren wir an eure Vernunft. Man kann nicht ohne Vorbereitung sich am Tag der Sportstättenöffnung wieder in den Trainingsbetrieb stürzen. Noch am Tag der Bekanntgabe das einige Sportstätten wieder geöffnet haben, wurde sich über die sozialen Medien zum Training verabredet. Hier haben wir als Vorstand die Verpflichtung und die Gesamtverantwortung die Gesellschaft gegen zu schnelles und unkontrolliertes Verhalten zu schützen.
Hier gibt es noch wichtige Hinweise und Infos zur Lage und dem Umgang bzw. der Durchführung in Hinblick auf möglicher Lockerungen: