Corona -Schutzmaßnahmen im Sport weitestgehend aufgehoben

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 29 . März 2022 die neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die vom 03 . April 2022 bis zum 30 . April 2022 gilt.


Daher freuen wir uns, mitteilen zu können, dass sämtliche Einschränkungen für die Sportausübung (bislang §11) und für Veranstaltungen (§5) sowohl in Innenräumen als auch außerhalb geschlossener Räume entfallen .

Hinsichtlich der Hygiene gibt es nur noch allgemeine Empfehlungen
(§ 2), in welchen das Tragen einer Mund Nasen Bedeckung insbesondere in Innenräumen empfohlen wird, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.

Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen dabei beachtet werden.

Siehe hierzu die aktuelle Landesverordnung: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Der Vorstand